Sachkundenachweis §3 NHundG

Die niedersächsische Hundehalterprüfung

Fakten und Hintergründe ausführlich erklärt

 

Gemäß § 3 NHundG muss derjenige Hundehalter, der in den letzten Jahren noch keinen Hund gehalten hat, sich aber nach dem 01.07.2011 einen Hund zugelegt hat oder zulegen möchte, den sogenannten niedersächsischen Hundeführerschein ablegen, um seine Sachkunde nachzuweisen. Der Sachkundenachweis beinhaltet eine theoretische und eine praktische Prüfung.

 

Die Prüfung ist von demjenigen abzulegen, auf den der Hund steuerlich gemeldet ist.

 

Hier werden Deine Fragen zur theoretischen und praktischen Prüfung beantwortet. Einfach auf das jeweilige Bild klicken und informieren.

 

Lustiger Terrier macht die theoretische Sachkundeprüfung Hundehalter
Junger Hund macht die praktische Sachkundeprüfung Hundehalter