Schriftliche Prüfung
Derjenige Hundehalter, der in den letzten Jahren noch keinen Hund gehalten hat, sich aber nach dem 01.07.2011 einen Hund zugelegt hat oder zulegen möchte, muss gemäß §3 NHundG den niedersächsischen Hundeführerschein in Theorie und Praxis zum Nachweis seiner Sachkunde ablegen.
Die Prüfung ist von demjenigen abzulegen, auf den der Hund steuerlich gemeldet ist.
Die theoretische Prüfung muss vor Anschaffung des Hundes absolviert werden.
Die Sachkundeprüfungen dürfen nur von Personen und Stellen abgenommen werden, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat. Ich erhielt am 25.06.2013 von der Veterinärbehörde des Landkreises Gifhorn die Anerkennung zur Abnahme der Sachkundeprüfungen nach § 3 NHundG.
Die theoretischen Sachkundeprüfung umfasst 35 Fragen zu folgenden Themen:
1. Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts.
2. Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden.
3. Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden.
4. Erziehen und Ausbilden von Hunden.
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden.
Für diese Prüfung hast Du 45 Minuten Zeit.
Keine Angst! Du darfst auch Fehler machen.
Bei der Prüfung handelt es sich um einen sogenannten Multiple Choice Test. Es stehen also mehrere Antworten auf eine Frage
zur Auswahl. Es ist immer nur eine Antwort richtig.
Zu den oben genannten 5 Themenbereichen gibt es insgesamt 35 Fragen. Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens
4 von 7 Fragen in jeder Kategorie richtig beantwortet werden. Im Gesamtergebnis müssen mindestens 26 von 35 Fragen
richtig beantwortet sein.
Über das Bestehen oder Nichtbestehen wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Ja. Die Prüfung kann beliebig oft und in beliebigem Zeitabstand jeweils kostenpflichtig wiederholt werden.
Das dazu erforderliche Wissen, kann z. B. durch Studium von Fachliteratur erworben werden. Der Besuch einer Hundeschule ist nicht zwingend notwendig. Es bleibt dem Hundehalter überlassen.
Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine Liste mit empfehlenswerter Literatur veröffentlicht.